08.11.2026
Website Arztpraxis Datenschutz: Was ist Pflicht? Der Praxis-Leitfaden
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Praxis-Website braucht ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung, beide von jeder Seite aus mit wenigen Klicks erreichbar.
- Bei Berufsangaben gehören Berufsbezeichnung, zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde ins Impressum; Details sollten Sie mit Ihrer Kammer oder einem Fachanwalt abgleichen.
- Tracking, Karten und externe Videos dürfen erst nach Zustimmung laden; Formulare sollten verschlüsselt übertragen werden und nur nötige Daten abfragen.
- Über Kontaktformulare sollten keine Gesundheitsdaten abgefragt werden; Rückrufwünsche mit Name und Telefonnummer sind die datensparsame Lösung.
- Rechtstexte ersetzen keine Rechtsberatung: Lassen Sie Impressum und Datenschutzerklärung für Ihre Praxis prüfen.
Eine Website für eine Arztpraxis braucht rechtlich vor allem ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung und eine Einwilligungslösung für alles, was Daten an Dritte übermittelt. Beim Thema Website Arztpraxis Datenschutz kommt hinzu, dass Praxen mit sensiblen Gesundheitsdaten arbeiten und deshalb besonders sauber sein sollten. Dieser Leitfaden zeigt die Pflichtpunkte und typische Stolperstellen. Er ist keine Rechtsberatung.
Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum einer Arztpraxis?
Das Impressum muss nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Für Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte kommen berufsrechtliche Angaben dazu.
- Name und Anschrift der Praxis bzw. der Praxisinhaber
- Kontakt: E-Mail und eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit, z. B. Telefonnummer
- Berufsbezeichnung und Staat, in dem sie verliehen wurde
- zuständige Ärzte- bzw. Zahnärztekammer
- zuständige Aufsichtsbehörde, soweit vorhanden
- Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen (z. B. Berufsordnung) und wie man sie einsehen kann
- Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
Bei Gemeinschaftspraxen oder MVZ gelten teils weitere Angaben zur Rechtsform. Stimmen Sie den Wortlaut mit Ihrer Kammer oder einem Fachanwalt ab.
Was muss in die Datenschutzerklärung einer Praxis-Website?
Die Datenschutzerklärung muss nach Art. 13 DSGVO transparent erklären, welche personenbezogenen Daten Ihre Website zu welchem Zweck verarbeitet. Sie muss zu den tatsächlich eingesetzten Funktionen passen; ein Mustertext allein reicht nicht.
- Verantwortlicher und Kontakt, ggf. Datenschutzbeauftragter
- Hosting und Server-Logfiles
- Kontaktformular, Rückrufwunsch und Terminbuchung inkl. Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer
- Cookies, Tracking und Analyse
- eingebundene Dienste wie Karten, Schriften oder Videos
- Rechte der Betroffenen: Auskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Eine Praxis kann je nach Größe zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sein. Das hängt von der Zahl der Personen ab, die ständig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind, sowie von weiteren Kriterien. Die Datenschutzkonferenz und Ihre Landesdatenschutzbehörde geben dazu Orientierung.
Brauche ich ein Cookie-Banner auf der Praxis-Website?
Ein Einwilligungsbanner ist nötig, sobald Sie Dienste einsetzen, die nicht technisch zwingend sind, etwa Analyse-Tools, Marketing-Pixel oder externe Inhalte. Nach § 25 TDDDG ist dafür grundsätzlich eine Einwilligung erforderlich.
Praktisch heißt das: Tracking wird erst nach Zustimmung geladen. So setzt Dignatu es bei Websites um. Wer ganz ohne Tracking und externe Einbindungen auskommt, kann das Banner teils vermeiden, sollte das aber prüfen lassen.
Wie gehe ich mit Kontaktformular und Terminbuchung datenschutzkonform um?
Fragen Sie nur ab, was Sie zur Bearbeitung brauchen, und lassen Sie keine Beschwerden oder Diagnosen in Freitextfelder schreiben. Gesundheitsdaten gelten nach Art. 9 DSGVO als besonders schützenswert.
Ein Rückrufwunsch mit Name, Telefonnummer und Wunschzeit ist deshalb meist die datensparsame Variante. Ergänzen Sie einen Hinweistext: „Bitte keine Gesundheitsdaten über dieses Formular senden.“ Formulare sollten verschlüsselt (HTTPS) übertragen werden und einen Spam-Schutz haben. Bei Dignatu kommt jede Anfrage per E-Mail an; Rückrufwünsche erscheinen zusätzlich im Team-Kalender mit Login, auch auf dem Handy. Prüfen Sie, wer in Ihrem Team darauf Zugriff hat.
Welche Inhalte gehören neben dem Recht auf die Website?
Patienten suchen vor allem Öffnungszeiten, Telefonnummer, Anfahrt und Leistungen. Wenn diese Informationen sofort sichtbar sind, sinkt die Zahl der Rückfragen am Telefon.
- Name, Fachrichtung und Schwerpunkte der Praxis
- Öffnungszeiten und Urlaubs-/Vertretungshinweise
- antippbare Telefonnummer, gut sichtbar auf dem Handy
- Adresse mit Anfahrt und Hinweisen zur Barrierefreiheit
- Leistungsübersicht in verständlicher Sprache
- Team mit Fotos, falls gewünscht
- Rückrufwunsch oder Online-Terminbuchung
- Notfallhinweis (z. B. Rufnummer 112 bzw. ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117)
Vorsicht bei Heilversprechen und Werbung: Das Heilmittelwerbegesetz und das Berufsrecht setzen Grenzen, etwa bei irreführenden Aussagen oder Vorher-nachher-Darstellungen.
Checkliste: Häufige Fehler auf Praxis-Websites
| Fehler | Warum problematisch | Lösung |
|---|---|---|
| Impressum unvollständig (keine Kammer) | Verstoß gegen Informationspflichten | Angaben mit Kammer abgleichen |
| Google Maps oder Videos laden sofort | Datenübermittlung ohne Einwilligung | Erst nach Zustimmung laden |
| Formular mit Freitext „Ihre Beschwerden“ | Gesundheitsdaten ohne Schutzkonzept | Nur Name, Telefon, Wunschzeit |
| Datenschutzerklärung passt nicht zur Seite | Fehlende Transparenz | Text nach tatsächlich genutzten Diensten erstellen |
| Telefonnummer am Handy nicht antippbar | Patienten springen ab | Klickbare Nummer im Kopfbereich |
Was kostet eine rechtssichere Praxis-Website bei Dignatu?
Für Arztpraxen startet der Onepager ab 990 €; eine Website mit Online-Terminbuchung ab 2.490 €. Hosting und Wartung kosten ab 45 € pro Monat bei einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Die Website gehört nach Fertigstellung vollständig Ihnen. Texte müssen Sie nicht selbst schreiben: Stichpunkte zu Ihren Leistungen reichen, Dignatu formuliert daraus die Texte und stimmt sie mit Ihnen ab. Die juristische Prüfung von Impressum und Datenschutzerklärung bleibt Sache von Ihnen bzw. Ihrem Rechtsbeistand. Details zu Preisen und Ablauf finden Sie unter Website erstellen lassen – Kosten & Ablauf.
Nächster Schritt
Gehen Sie Ihre bestehende Seite mit der Tabelle oben durch. Wenn Sie eine neue Website planen, sehen Sie sich die Website für Arztpraxen & Zahnarztpraxen an. Das erste Gespräch ist kostenlos. Regionale Hinweise finden Sie auch im Beitrag Webdesign in Grafing und München.
Häufige Fragen
Muss meine Praxis-Website eine Datenschutzerklärung haben?
Ja. Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, etwa durch Serverlogs oder Formulare, ist nach der DSGVO eine verständliche Datenschutzerklärung nötig.
Darf ich Patienten per Kontaktformular Beschwerden schildern lassen?
Das ist heikel, weil Gesundheitsdaten besonders geschützt sind. Besser ist ein Rückrufwunsch mit Name und Telefonnummer, ergänzt um den Hinweis, keine Gesundheitsdaten zu senden.
Wie oft sollte ich Impressum und Datenschutzerklärung prüfen?
Immer, wenn Sie Funktionen, Dienstleister oder Praxisdaten ändern, sonst mindestens einmal jährlich.
Kann ich Öffnungszeiten selbst ändern?
Ja. Die Websites von Dignatu laufen mit WordPress, Texte, Bilder, Öffnungszeiten und Preise können Sie selbst ändern.